Die gemeinsame Schulhausordnung aller deutschsprachigen Primarschule der Stadt Freiburg beschränkt sich auf 10 Minimals:
- Wir sind zueinander freundlich und gehen respektvoll miteinander um.
- Wir wollen eine ruhige Atmosphäre, damit wir ungestört arbeiten können.
- Wir halten uns an die Schulzeiten.
- Wir bleiben während den Schulzeiten zu unserem Schutz auf dem Schulgelände.
- Wir stellen Velos und Fahrzeuge an den dafür vorgesehenen Orten ab.
- Wir erarbeiten fürs Klassenzimmer eigene Klassenregeln.
- Wir gehen mit den Materialien und dem Mobiliar sorgfältig um.
- Wir nutzen private elektronische Geräte nicht, ausser die Lehrperson erlaubt dies.
- Wir wollen ein sauberes Schulgelände, daher entsorgen wir die Abfälle.
Zusätzlich zu der Schulhausordnung hat das Lehrpersonenteam der Vignettaz einen Wegweise erarbeitet, der in gewissen Bereichen genauer Auskunft gibt. Diese Leitsätze sind ebenso einzuhalten, wie die Schulhausordnung.
Schulgesetz Artikel 27
4Die Schülerinnen und Schüler, das gesamte Personal der Schule sowie die übrigen Personen,
die an der Schule tätig sind, sind dieser Schulordnung unterstellt.
5Die Lehrpersonen sorgen dafür, dass die Schulordnung in ihrer Klasse und in der Schule
eingehalten wird. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf sämtliche Schülerinnen und Schüler.
