Urlaub – Jokertage

Urlaubsgesuche

Schulzeiten und Ferienkalender sind verbindlich. Die Weisungen der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport rufen in Erinnerung, dass der offizielle Schulkalender strikt eingehalten werden muss und es nur in ganz spezifischen Fällen Ausnahmen gibt. Lesen Sie hierfür die Bestimmungen.

Bitte reichen Sie das Urlaubsgesuch bereits im Voraus schriftlich ein. Das Formular kann bei der Klassenlehrperson oder hier bezogen werden.

Die Schulleitung ist für die Gewährung eines Urlaubs zuständig. Über Urlaube von vier Wochen oder länger entscheidet die Erziehungsdirektion.

Weitere Informationen finden Sie hier, beim Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht

Jokertage (Art. 21 Abs 2 SchG und Art. 36a SchR)

Nach vorgängiger Benachrichtigung können Eltern ihr Kind ohne Angabe von Gründen vier halbe Schultage (kumulierbar) pro Schuljahr (Jokertage) nicht zur Schule schicken.
 

Die Meldung erfolgt mindestens 1 Woche im Voraus an die Klassenlehrperson. Bitte nutzen Sie dazu das Formular Jokertage, welches Sie hier herunterladen können.

Hinweis:
An diesen Schultagen können keine Jokertage bezogen werden:

  • Am ersten und am letzten Tag des Schuljahres
  • Während schulischen Aktivitäten (Schulausflüge, Schulreisen, Sport- und Kulturtagen)
  • Zukunftstag der 7H am 14.11.2024
  • Zuweisungsprüfung der 8H am 12.03.2024 (für die Kinder, die daran teilnehmen)
  • Pilotprojekt Check P5 in der 7H vom 29.04. bis 8.05.2024 

Im Falle von ungerechtfertigten Absenzen einer Schülerin oder eines Schülers kann die Schuldirektion den Bezug einschränken oder verweigern.  

Downloads:

Formular Jokertage

Formular Urlaubsgesuch